Mietverwaltung

Mit der Mietverwaltung als Teil-Hausverwaltung reduzieren Sie als Vermieter die Kosten für das Verwalterhonorar. Dennoch erhalten Sie umfangreiche Leistungen und werden ganz erheblich entlastet. Und natürlich müssen Sie sich nicht mehr mit Ihren Nebenkostenabrechnungen beschäftigen. Die aufwändige Büroarbeit wird Ihnen von uns abgenommen.

Unsere Leistungen:

Die Mietverwaltung wird als Teil-Hausverwaltung durchgeführt. Vertretung des Eigentümers in allen  Mieterverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
  • Verhandeln mit Behörden und Dritten, sofern es um Belange im Zusammenhang mit den Mietern geht.
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
  • Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl ein Mietkonto als „offenes Treuhandkonto“ an. Falls vereinbart, wird ein Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt und das für die Online-Kontoführung eingerichtet wird.
  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
  • a: Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen.
  • b: Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten von ihrem Eigengeld.
  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
  • Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.
  • Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.
  • Anlage freier Geldmittel als Festgeld, wenn vom Eigentümer gewünscht.
  • Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.